Wir wissen es schon lange. Die Anhänger der AFD tragen es immer wieder vor sich hier: die Medien lügen. Die Medien sind schuld. So platt - so nervig.
Und ja... Auch mich nervt die Berichterstattung oft. Aber jetzt hat sich unser lokales Pressehaus etwas geleistet, wo ich auch sage: Schaut Ihr eigtlich mal auf euer Verschulden? Schaut Ihr mal darauf, was Ihr schreibt. Der Groll, den die Menschen haben ist einfach gerechtfertigt.
Folgender Artikel schreit ja gerade mal wieder, dass etwas korrigiert werden sollte:
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/21-jaehriger-schweinfurter-mit-diebsgut-in-tasche-beleidigt-polizisten-in-wuerzburg-als-es-brenzlig-wird-rennt-er-weg-art-11287366 (Bezahlschranke)
Zitat aus dem Artikel:
Überschrift:
21-Jähriger Schweinfurter mit Diebesgut in Tasche beleidigt Polizisten in Würzburg: Als es brenzlig wird, rennt er weg
Textteil:
Würzburger Polizei findet drei verschiedene gestohlene Debitkarten
Anschließend sollten laut Polizei seine Personalien festgestellt werden. "Als die Person merkte, dass es nun ernst für ihn wird, suchte diese ihr Heil in der Flucht zu Fuß. Nur wenige Meter weiter konnte diese unterbunden werden." Bei einer Durchsuchung stellten die Beamten fest, dass sich "die Person auf Grund einer räumlichen Beschränkung gar nicht in Würzburg aufhalten durfte".
Soweit so schlecht. Mit 21 ist man längst volljährig. selbst 16 jährige sollen demnächst wählen dürfen und Klimakleber sind ja soooo erwachsen). Hier ist ein 21jähriger, der Polizisten grundlos provoziert und dann sich verhaften lassen muss. Das vielleicht zur Frage, wie klug es ist, 16jährige an die Wahlurne zu lassen. Egal. Es geht hier aber eher im die Kritik: "Schweinfurter" und das Zitat der Polizei mit der "räumlichen Beschränkung".
Da schrillten sofort die Alarmglocken. Durfte ich als Gochsheimer Jugendlicher eventuell auch nicht nach Würzburg? Oh... da stimmt was nicht.
Und wahrlich. Dieser Fachbegriff ist nachvollziehbar:
https://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/pdf/Projekte/202005Residenzpflicht_Wohnsitzauflage_Wohnsitzregelung.pdf
Die Residenzpflicht im Asylverfahren (mit Aufenthaltsgestattung)
Die Bestimmungen zur Residenzpflicht (räumliche Beschränkung) im Asylverfahren finden sich in
§§ 56 ff AsylG. So besagt § 56 AsylG:
1) Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem
die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt.
2) Wenn der Ausländer verpflichtet ist, in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde Aufenthalt
zu nehmen, ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf deren Bezirk beschränkt.
Weise ich aber die Redaktion darauf hin, wird der Kommentar mit Verstoß gegen die "Gemeinschaftsrichtlinien" abgelehnt. Das hatte ich auch erwartet und dann eben der Mainpost nochmal geschrieben.
Auf diese Email kam nur zurück "Zur Identität des Täters liegen uns keine weiteren Informationen vor." Keine Entschuldigung, keine weitere Reaktion auf einen weiteren Kommentar der ebenfalls wieder um Korrektur bat und auch den o.g. Link aus Thüringen zitiert.
Vor allem aber keine Korrektur. Die Mainpost macht hier wissentlich und absichtlich die Schweinfurter Jugend schlecht. Wenn man schon auf etwas aufmerksam gemacht wird. Wie habe ich geschrieben? "Gute journalistische Recherche". Da hätte man doch korrigieren können. Aber nein.. man bleibt im Narrativ und wird dann aufschreien, wenn die AFD in den östlichen Bundesländern gewinnt. Selbst die Ampelparteien und Grüne geben mittlerweile Fehler zu im Bereich der Flüchtlingsthematik zu. Dazu gehört sicher auch falsche Berichterstattung.